Behandlungsmöglichkeiten

Schrift verkleinern Schrift Standardgröße Schrift vergrößern Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

ambulante RehabilitationGrundvoraussetzungen für die ambulante Rehabilitation ist die allgemeine körperliche und geistige Konstitution des Patienten sowie ausreichende Mobilität und Motivation.

Das breite Leistungsspektrum ermöglicht, das alle Angebote unter einem Dach vereinigt eine flexible Anpassung der Behandlung an die besondere Therapie- und Lebenssituation jedes einzelnen Menschen, der sich in unsere Behandlung begibt. Sie finden Unterstützung bei der Verarbeitung der neuen Lebenssituation mit der Erkrankung und überall dort wo sie selbst es wünschen.

Ein großer Vorteil der ambulanten Rehabilitation besteht dabei darin, dass die Menschen während der ambulanten Rehabilitation in ihrem gewohnten Lebensumfeld sind und dadurch einen ideale enge Verzahnung von Alltag und Genesung erfolgt.

Das in den Therapien erlernte kann damit unmittelbar zu Hause oder am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Derer Behandlungseffekt kann dadurch in seinem Nutzen im täglichen Leben dargestellt werden. Auch die direkte Anpassung der Behandlungsanforderungen ist so ohne Einschränkung möglich.

Die Einbindung der Angehörigen und die enge Zusammenarbeit mit vorbehandelnden Kliniken und Ärzten sowie Hausärzten und betreuenden Fachärzte ist für uns selbstverständlich. Das Behandlungsangebot wird durch Maßnahmen zum erhalt der Gesundheit wie angemessene Ernährung oder Sport, sowie Schulungen für Patienten und Angehörige und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte und Therapeuten sowie Pflegekräfte ergänzt.


Unseren Patienten stehen folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Ambulante muskuloskeletale (AMR) und neurologische Rehabilitation (ANR)
    für die gesetzlichen Krankenkassen
  • Ganztägig ambulante Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung
    (DRV Bund, DRV Berlin-Brandenburg)
    • Anschlussheilbehandlung (AHB)
    • Allgemeines Heilverfahren (allg. HV)
  • Erweiterte ambulanten Physiotherapie (EAP) für die gesetzlichen
    Berufsgenossenschaften und Privatkrankenkassen
  • Ambulante Physiotherapie
  • Ambulante Ergotherapie
  • Intensivierte Rehanachsorge (IRENA)
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Präventionsangebote (§ 20 SGB V) (aktuelle Präventivkurse)
  • Schwimmbad und Sauna
  • Vorträge für Patienten und Angehörige (aktuelle Vorträge)

Die Verordnung / Zuweisung erfolgt z.B. durch:

  • Verordnung zur Rehabilitation
  • ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • BGliche Verordnung zur EAP
  • Kassenrezept

Zur Einweisung berechtigt sind Krankenhäuser, niedergelassene Neurologen, Orthopäden, Chirurgen, Internisten, Hausärzte und weitere Fachgruppen. Die "Ambulante Rehabilitation" ist budgetfrei und unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.